Kennen Sie Ihre Verpflichtungen aus dem Datenschutzgesetz? Wissen Sie, wer Einsicht in Ihre Akten nehmen darf? Und an wen Sie welche Daten weiterleiten?
Viele unserer Konkurrenten agieren negativ. Es wird mit Geldbußen bei Versäumnissen gedroht, negative Schlagzeilen bei Datenverlusten beschworen und Kundenverlust bei fehlender Zertifizierung vorhergesagt. Wir dagegen sehen Chancen!
Benutzen Sie Ihre rechtlichen Verpflichtungen als Aufhänger, um sich eine Übersicht über ihre Datenlandschaft zu verschaffen und über die Datenschutzvorschriften hinaus allmählich ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) aufzubauen:
- Erstellen Sie eine Datenschutzrichtlinie mit verpflichtenden Verhaltensregel für die Mitarbeiter.
- Erfassen Sie Ihre Computer, Peripheriegeräte, Software und Anschlüsse in einem Netzplan.
- Halten Sie fest, welche Mitarbeiter welche Daten einsehen und, beispielsweise über USB-Stift, exportieren dürfen.
- Entrümpeln Sie Ihren Datenbestand durch feste Löschfristen.
- Dokumentieren Sie Ihre Prozesse, und verbessern Sie sie dabei.
Datenschutz kann mehr sein als nur eine lästige Verpflichtung. Richtig eingesetzt kann er Ihr Unternehmen sicherer und stabiler machen. Und manchmal erhebliche Kosten einsparen. Und Ihre rechtlichen Verpflichtungen erledigen Sie gleich mit.
Wir bieten Ihnen die Unterstützung unserer zertifizierten Datenschutzexperten als Berater und externe Datenschutzbeauftragte bei
- Erstellen und Aktualisieren des Verfahrensverzeichnisses
- Erstellen und Aktualisieren der internen Datenschutzrichtlinie
- Vorabkontrollen beim Einführen neuer elektronischer Verfahren
- Schulung der Mitarbeiter (allgemein, EDV, Geschäftsführung)
- Erheben und Verwenden personenbezogener Mitarbeiter- und Kundendaten
- Erstellen des Notfallplans
- und vielem mehr